ANORDNUNG VOM VORSTAND ZUM CANNABISGESETZ (CANG)
Am 1. April 2024 trat in Deutschland das sogenannte Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Demnach ist der Konsum von Cannabis aber auf Sportstätten und in 100m Sichtweite (Abstandsregel) verboten. Das gesamte Gelände des TSV Oberbeuren ist eine Sportstätte. Daher gilt ein absolutes Konsumverbot von Cannabis, Marihuana und sonstigen Opiaten, welche im Cannabisgesetz (CanG) geregelt sind.
Zuwiderhandlungen werden gemäß Satzung §15 (Strafbestimmungen) geahndet.
Regelungen im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bleiben hiervon unberührt.