Gesundheitspartnerschaft mit der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu

Gesundheitspartnerschaft mit der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu

Künftige Gesundheitspartnerschaft zwischen dem TSV Oberbeuren und der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu

Mit einem neuen Partnerschaftsprogramm unterstützt die AOK Bayern seit 2022 Sportvereine in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Im Rahmer der Gesundheitspartnerschaft werden von der AOK vielfältige Gesundheitsmaßnahmen im Wert von bis zu 7.000 Euro pro Jahr übernommen. Uns als Sportverein entsteht dabei keine finanzielle Zusatzbelastung.

Unsere Vorstandschaft meldete im vergangenen Jahr Interesse an diesem AOK Programm. Nach guten Vorgesprächen traf sich unser 1. Vorstand Uwe Seidel dann mit dem AOK-Teamleiter Prävention Stefan Rampp zur gemeinsamen Unterzeichnung der Absichtserklärung für die Gesundheitspartnerschaft: „Ich freue mich, dass wir mit der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu einen tollen neuen Partner gefunden haben und bin gespannt, wie die verschiedenen Gesundheitsaktionen von unseren Mitgliedern angenommen werden.“

AOK-Teamleiter Prävention Stefan Rampp und unser erster Vorstand Uwe Seidel beim Abschluss der Gesundheitspartnerschaft.

Insbesondere unsere Fußballer dürfen sich auf bereits geplante Gesundheitsmaßnahmen freuen. Zum Start in die Wintervorbereitung ist für die Seniorenmannschaften ein Fitnesstest geplant. Für die Übungsleiter soll zudem eine Schulung zum Team-Building im Mannschaftssport angeboten werden. Alle Mitglieder des Sportvereins erhalten außerdem regelmäßige Gesundheitstipps. 

Eines der Highlights für 2023 wird ein gemeinsam geplanter Vereinstag. Im Sommer möchten wir zusammen mit der AOK Kaufbeuren-Ostallgäu einen abwechslungsreichen Erlebnistag auf unserem Sportgelände in Oberbeuren gestalten. Nähere Infos dazu erhaltet ihr dann als erster hier auf unserer Webseite und unseren Social Media Kanälen.

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Allgemeines

CANNABISVERBOT

ANORDNUNG VOM VORSTAND ZUM CANNABISGESETZ (CANG)
Am 1. April 2024 trat in Deutschland das sogenannte Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Demnach ist der Konsum von Cannabis aber auf Sportstätten und in 100m Sichtweite (Abstandsregel) verboten. Das gesamte Gelände des TSV Oberbeuren ist eine Sportstätte. Daher gilt ein absolutes Konsumverbot von Cannabis, Marihuana und sonstigen Opiaten, welche im Cannabisgesetz (CanG) geregelt sind.

Zuwiderhandlungen werden gemäß Satzung §15 (Strafbestimmungen) geahndet.

Regelungen im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bleiben hiervon unberührt.

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