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CANNABISVERBOT

ANORDNUNG VOM VORSTAND ZUM CANNABISGESETZ (CANG)
Am 1. April 2024 trat in Deutschland das sogenannte Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Demnach ist der Konsum von Cannabis aber auf Sportstätten und in 100m Sichtweite (Abstandsregel) verboten. Das gesamte Gelände des TSV Oberbeuren ist eine Sportstätte. Daher gilt ein absolutes Konsumverbot von Cannabis, Marihuana und sonstigen Opiaten, welche im Cannabisgesetz (CanG) geregelt sind.

Zuwiderhandlungen werden gemäß Satzung §15 (Strafbestimmungen) geahndet.

Regelungen im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bleiben hiervon unberührt.

Alle News

1. Jugend-Sommerturnier 2022

Am vergangenen Sonntag fand zum ersten Mal das Jugend-Sommerturnier in Oberbeuren mit über 100 Kindern statt.

Actionsport

MTB Alpenwasser Kids-Cup beim TSVO

Am 10. Juli veranstaltet der TSVO in Zusammenarbeit mit dem RC Kaufbeuren den Alpenwasser Kids-Cup am Sportplatz Oberbeuren.

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